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Vereinbarung zur Beta

Vereinbarung über die zeitlich befristete Überlassung von Software im Beta-Status

Über die zeitliche befristete Überlassung von Software im unfertigen Zustand als Vorschauversion, auch Preview- oder Beta-Version genannt, werden zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer folgende Vereinbarungen getroffen:  

  1. Definitionen

    1. Eine Beta-Version ist eine erste, unfertige Vorabversion eines Computerprogramms, die vom Hersteller zu Testzwecken veröffentlicht wird. Das Programm kann oder wird daher unter Umständen noch viele, evtl. auch schwerwiegende Fehler enthalten.

    2. Der Begriff Beta-Test bezeichnet den Softwaretest eines Software-Produktes im Entwicklungsstadium einer Beta-Version (Beta-Status), der unter möglichst realen Anwendungssituationen von späteren Benutzern („Nachfrager") durchgeführt wird. 

    3. Der Nutzen eines Beta-Test besteht insbesondere darin, dass Fehler, die typischerweise erst in der Praxis auftreten (wie zum Beispiel Konflikte mit anderen Programmen, Probleme mit bestimmten Systemkomponenten, missverständlich umgesetzte Anforderungen oder Unklarheiten in der Benutzeroberfläche), schon vor der finalen Veröffentlichung (englisch: Release) des Programms erkannt und idealerweise behoben werden können.

  2. Es besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf Beta-Versionen des Lizenzgebers. Beta-Versionen sind grundsätzlich nicht für den Produktiveinsatz geeignet. Der Lizenznehmer verpflichtet sich diese weder auf Produktivsystemen zu installieren, noch für den Produktiveinsatz oder mit Produktivsystemen zu betreiben.

  3. Der Einsatz von Beta-Versionen eines Produktes erfolgt stets im ausschließlichen Risiko des Lizenznehmers.

  4. Wird dem Lizenznehmer eine ausdrücklich als Beta-Version bezeichnete Version eines Produktes unentgeltlich überlassen, so ist jede Haftung des Lizenzgebers - Vorsatz und arglistige Täuschung ausgenommen - ausgeschlossen.

  5. Der Lizenzgeber bietet Lizenznehmern von Beta-Versionen eine kostenlose Unterstützung und Beratung an, um mögliche Fehler für nachfolgende Versionen der Produkte zeitnah zu erkennen und zu beheben. 

  6. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Beta-Versionen nur auf verzichtbaren und jederzeit von Grund auf wiederherstellbaren Test-Systemen einzusetzen. Es wird empfohlen vor Installationen auf Test-Systemen Sicherungen der jeweilig betroffenen Systeme anzufertigen, auch als tägliche Datensicherungen. 

  7. Der Lizenznehmer wird die Funktion dieser Produkte als Beta-Tester überwachen und den Lizenzgeber über auftretende Probleme umgehend informieren. 

  8. Der Lizenznehmer verpflichtet sich gegenüber Dritten keine Auskunft über Funktionen oder Fehler von Beta-Versionen zu geben, es sei denn es liegt eine ausdrückliche Zustimmung in schriftlicher Form des Lizenzgebers vor.

  9. Das Nutzungsrecht einer Beta-Version erlischt jeweils mit der Lieferung einer neueren Version oder auf entsprechenden Widerruf durch den Lizenzgeber. Das Nutzungsrecht kann der Lizenzgeber jederzeit, ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Lizenznehmer gibt in diesem Fall die Versionen und sämtliche überlassenen Unterlagen unverzüglich heraus.

  10. Spätestens mit Lieferung der freigegebenen Version eines Produktes als "Release" endet das Nutzungsrecht der bisherigen Beta-Version zum Produkt. Ein Recht des Lizenznehmers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht.

  11. Sind einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. 

  12. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

  13. Der Gerichtsstand ist das für den Lizenzgeber zuständige Gericht. 

Mit Einsatz einer Beta-Version bzw. der Teilnahme an einem Beta-Programm stimmen Sie den vorgenannten Vereinbarungen vollumfänglich zu. Sind Sie mit den vorgenannten Bedingungen nicht einverstanden installieren Sie keine Beta-Version und nehmen Sie nicht am Beta-Test teil.